Verfassungsbeschwerde gegen Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei Gewährung von Grundsicherung erfolglos (07.09.2016)

Kann von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen…(BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 BvR 371/11)