Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Gewährung von Mutterschutz nach Fehlgeburt erfolglos (26.09.2024)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgen sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.
(BVerfG, Beschluss vom 21.08.2024 – 1 BvR 2106/22)