Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig (01.11.2022)
Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2022 – L 12 SO 227/19)