Vergleich im Streit um das „Puffauto“ (20.06.2016)
Auch wenn sich ein Verkaufsreisender nach fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit weigert, ein mit nackten Frauenbeinen lackiertes Firmenfahrzeug zu fahren, wird die fristlose Kündigung für unwirksam erachtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2016 – 8 Sa 1381/15)