Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers (29.10.2014)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem an einer Alkoholabhängigkeit leidenden Arbeitnehmer, der ein ihm überlassenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt, im Zeitpunkt der Vertragspflichtverletzung kein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn anzunehmen…(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014 – 7 Sa 852/14)