Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers (29.10.2014)

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem an einer Alkoholabhängigkeit leidenden Arbeitnehmer, der ein ihm überlassenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt, im Zeitpunkt der Vertrags­pflicht­ver­letzung kein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Eine Kündigung des Arbeits­ver­hältnisses ist nur dann möglich, wenn anzunehmen…(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014 – 7 Sa 852/14)