Verkehrskontrolleurin steht aufgrund benötigter „gründlicher Fachkenntnisse“ Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu (06.02.2017)

Das Arbeitsgericht Solingen hat entschieden, dass einer Verkehrskontrolleurin aufgrund der für ihre Arbeit benötigten „gründlichen Fachkenntnisse“ eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen ist.(ArbG Solingen, Urteil vom 02.02.2017 – 2 Ca 1745/15)