Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines dauerhaften Personalbedarfs verstößt gegen Unionsrecht (14.09.2016)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines dauerhaften Bedarfs im Bereich der Gesundheitsdienste gegen Unionsrecht verstößt. Die Verwendung solcher Verträge kann nur damit gerechtfertigt werden, dass ein zeitweiliger Bedarf gedeckt werden muss.(EuGH, Urteil vom 14.09.2016 – C-16/15)