Verlängerung der Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für Arbeitnehmer unangemessene Benachteiligung darstellen (26.10.2017)
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessenen Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinn von § 307n Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleichern Weise verlängert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 26.10.2017 – 6 AZR 158/16)