Verletzung kann auch bei willentlich gesteuerter Handlung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls führen (14.06.2018)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Anerkennung eines Arbeitsunfalls nicht daran scheitern muss, dass sich der Tag, an dem eine Verletzung eingetreten ist, nicht mit Sicherheit feststellen lässt. Der Annahme eines Arbeitsunfalls steht ebenfalls nicht entgegen, dass die Verletzung des Betroffenen bei einer willentlich gesteuerten Handlung seiner Arbeit ausgeführt wurde.(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2017 – S 1 U 940/16)