Vermieter kann mit verjährtem Schadensersatzanspruch aufrechnen (05.08.2024)
Macht ein Mieter einen Mietkautionsrückzahlungsanspruch geltend, so kann der Vermieter dem einen verjährten Schadensersatzanspruch entgegenstellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass beide Forderungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses nicht verjährt waren. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
(LG Lübeck, Urteil vom 28.03.2024 – 14 S 117/22)