Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohngebäudeversicherung wenden (09.11.2018)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich der Vermieter bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seine Wohngebäudeversicherung zu halten hat, die den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann.(AG München, Urteil vom 17.05.2018 – 412 C 24937/17)