Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt zu qualifizieren (17.05.2019)

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass das Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftüberführungsgesetzes – AAÜG – zu qualifizieren ist.(Thüringer LSG, Urteil vom 15.05.2019 – L 3 R 837/18)