Verschenken von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung scheitert am Widerruf der Erben (06.12.2022)

Schenkung von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung, ohne Schenkungsvertrag, scheitert wenn nach dem Tod des Schenkers die Erben das Schenkungsangebot rechtzeitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden.(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 12.10.2022)

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