Versicherer muss nachvollziehbare Begründung für Verweigerung von Zahlungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angeben (12.02.2019)
Das Oberlandesgericht Celle hat noch einmal betont, dass ein Versicherer eine nachvollziehbare Begründung angeben muss, wenn er aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht mehr zahlen will.(OLG Celle, Urteil vom 19.11.2018 – 8 U 139/18)