Versicherte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Silikonprothese bei fehlendem Endglied des Zeigefingers durch die Krankenkasse (23.10.2015)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Fehlen des letzten Gliedes des Zeigefingers die Greif- und Haltefunktion einer Hand nicht nennenswert beeinträchtigt und einer Versicherte daher keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Silikonprothese durch die Krankenkasse zusteht.(BSG, Urteil vom 30.09.2015 – B 3 KR 14/14 R)