Versicherter hat bei fehlender Wegfähigkeit Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente (05.04.2016)
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Versicherter, der aufgrund einer starken Sehstörung weder selbst Auto fahren noch gefahrlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder mittlere Strecken zu Fuß zurücklegen kann, ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Nach Auffassung des Gerichts kann der Mann seine Arbeitsstelle nicht mehr zumutbar erreichen.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2016 – L 13 R 2903/14)