Versicherter mit degenerativ veränderter Wirbelsäule hat Anspruch auf Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch (08.03.2016)
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat den Träger der gesetzliche Rentenversicherung dazu verurteilt, einem Versicherten, bei dem eine degenerative Veränderungen aller Wirbelsäulenabschnitte vorliegt, einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch, der ein wechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht, zu verschaffen.(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2016 – L 6 R 504/14)