Versicherter mit Multipler Sklerose hat Anspruch auf Versorgung mit technisch aufwändigem Fußheber-System (27.06.2018)
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Versicherte, die an fortgeschrittener Multipler Sklerose leiden Anspruch darauf haben, von der Krankenkasse mit einem modernen, technisch aufwändigen Fußheber-System Ness L 300 versorgt zu werden. Dem Anspruch stehen weder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte entgegen, noch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung abgegeben hat.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2018 – L 11 KR 1996/17 und L 4 KR 531/17 (Urteil, v. 15.06.2018))