Versicherung muss bei berechtigten erheblichen Zweifeln an Richtigkeit eines behaupteten Autodiebstahls Schaden nicht regulieren (30.10.2017)

Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen, nachdem dieser den vollständigen Beweis für einen behaupteten Kfz-Diebstahl nicht führen konnte.(LG Coburg, Urteil vom 08.12.2016 – 22 O 95/16)