Versicherung muss bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Versicherungsfalls nicht zahlen (01.02.2019)

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass das vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.(LG Coburg, Urteil vom 26.04.2018 – 21 O 12/17)