Versicherungsnehmer können Abschlusskosten bei Widerruf von Versicherungen nach dem Policenmodell zurückverlangen (21.12.2015)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versicherte bei erfolgreichem Widerspruch gem. § 5a VVG a. F. auch die Abschlussgebühren von den Versicherungen zurückverlangen können.(BGH, Urteil vom 29.07.2015 – IV ZR 384/14)