Versicherungsnehmer muss bei Vertragsschluss zur Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über unbestätigte Verdachtsdiagnosen aufklären (16.06.2017)
Ein Versicherungsnehmer muss bei Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über eine unbestätigte Verdachtsdiagnose aufklären. Denn dies würde auf eine Wiedereinführung der durch § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschafften spontanen Anzeigepflicht hinauslaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.(OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 27.02.2015 – 20 U 26/15)