Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen (13.10.2016)

Verursacht der Sohn eines Versicherungsnehmers einen Verkehrsunfall und gibt der Sohn in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig an, keinen Alkohol getrunken zu haben, so muss sich der Versicherungsnehmer diese Falschangabe gemäß § 166 BGB zurechnen lassen. Aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wird die Kaskoversicherung gemäß…(OLG Köln, Urteil vom 15.07.2014 – 9 U 204/13)