Versicherungsnehmer steht bei fehlender Eilbedürftigkeit für Krankenrücktransport kein Anspruch auf Erstattung von Charterflugkosten gegen privaten Krankenversicherer zu (19.05.2017)
Die Kosten für einen Krankenrücktransport per Charterflug sind von einem privaten Krankenversicherer dann nicht zu erstatten, wenn für den Transport keine Eilbedürftigkeit bestand und somit der Charterflug medizinisch nicht notwendig war. Der Anspruch ist in diesem Fall auf die Kosten eines angemessenen Rücktransports etwa per Bahn oder Linienflug beschränkt. Dies hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden.(OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2015 – 12 U 146/14)