Versicherungsschaden nach Brand eines Oldtimers: Bei historischen Fahrzeugen auf vertragliche Sonderbedingungen achten! (05.03.2024)

Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen: Steigt der Wert eines Oldtimers nach Abschluss der Versicherung an, so ist der Betrag der Wertsteigerung womöglich vom Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht erfasst. Der Eigentümer des Fahrzeugs muss selbst darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert anzupassen….(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 17.01.2024 – 3 O 230/23)