Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Schwangerschaftsabbruch rechtfertigt Entzug der ärztlichen Approbation (18.12.2023)
Begeht ein Arzt eine gefährliche Körperverletzung und einen versuchten Schwangerschaftsabbruch, so rechtfertigt dies den Entzug der ärztlichen Approbation. Dabei ist unerheblich, ob der Arzt wegen seines fortgeschrittenen Alters weniger Chancen hat, seine Approbation zurückzuerhalten, als ein jüngerer Arzt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.10.2023 – 21 ZB 20.2575)