Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug aufkommen (27.02.2019)

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen muss und sprach damit einem Fahrzeugbesitzer Reparaturkosten für seinen Pkw nach einem eher ungewöhnlichen Unfall zu.(OLG Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019 – 11 U 74/17)