Vollkaskoversicherung nicht zur Kostenerstattung für Abschleppen eines völlig zerstörten Lkw mit geringem Restwert verpflichtet (16.05.2017)
Eine Vollkaskoversicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für das Abschleppen eines völlig ausgebrannten Lkw zu erstatten, wenn der Restwert des Lkw sehr gering ist. Ist die Wertlosigkeit des Fahrzeugwracks erkennbar, kann es der Versicherungsnehmer auch nicht für geboten halten, das Fahrzeug abschleppen lassen zu dürfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.(OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2015 – 12 U 101/15)