Vollständige Ausgabe eines geerbten Vermögens innerhalb kurzer Zeit stellt sozialwidriges Verhalten dar (15.01.2019)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die vollständige Ausgabe eines geerbten Vermögens in Höhe von rund 200.000 Euro innerhalb kurzer Zeit ein grob fahrlässiges und sozialwidriges Verhalten darstellt. Ein Hartz IV-Empfänger, der im Anschluss an die Verschwendung seines Erbes erneut Grundsicherungsleistungen bezieht, darf diese Leistungen daher nicht behalten.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2018 – L 13 AS 111/17)