Vollstreckungsabwehrklage des Alleinerben im Streit um Umfang eines Grundstücksvermächtnisses abgewiesen (24.02.2026)
Das Landgericht München I hat die Klage des Alleinerben gegen eine Vermächtnisnehmerin mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung u.a. wegen Räumung und Verschaffung des Besitzes an einem Teil eines Grundstücks für unzulässig zu erklären, abgewiesen.
(LG München I, Urteil vom 10.04.2024 – Az. 3 O 14679/22)

