Vom Versicherten beantragte Hautstraffungs-OP gilt bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse als genehmigt (24.03.2015)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine beantragte Hautstraffungs-Operation dann als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet oder zumindest über Verzögerung hinreichend informiert.(SG Heilbronn, Urteil vom 11.03.2015 – S 11 KR 2425/14)