Von Arzt angewandte Gefrierzellentherapie zu Recht untersagt (21.12.2017)
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Untersagung der Herstellung von Gefrierzellen zur späteren Anwendung bei Menschen, sowie die Anwendung bereits hergestellter Gefrierzellen bei Menschen, die das Land Rheinland-Pfalz gegenüber einem Arzt im Landkreis Südliche Weinstraße verfügt hat, rechtmäßig ist.(VG Neustadt, Urteil vom 19.12.2017 – 5 K 903/16.NW)