Vor Änderung einer langjährig praktizierten Dienstzeitenregelung muss Personalrat beteiligt werden (10.02.2016)

Beruht eine Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) bereits auf einer langjährigen Übung, muss vor einer Änderung dieser Regelung der Personalrat beteiligt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.(VG Berlin, Urteil vom 21.01.2016 – VG 62 K 19.15 PVL)

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