Vorhalten eines Nutzerprofils auf XING spricht nicht für Verstoß gegen Beschäftigungsverbot aufgrund Schwangerschaft (15.12.2017)
Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.07.2017 – 10 Sa 491/17)