Vorläufig kein Hartz IV für mögliches Hawala-Ring-Mitglied (18.10.2022)
Vorläufig kein „Hartz IV“ für den Beschuldigten eines Hawala-Rings nach Beschlagnahme von 16.300 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2022 – L 7 AS 752/22 B ER)