Vorlage eines ungültigen Corona-Testzertifikats kann fristlose Kündigung rechtfertigen (27.09.2022)

Legt ein Arbeitnehmer ein ungültiges Corona-Testzertifikat vor, kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung, welche geeignet ist, dass Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zu zerstören. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.(ArbG Neumünster, Urteil vom 04.08.2022 – 1 Ca 88b/22)