Vorliegen der Schuldhaftigkeit einer kündigungsrelevanten Pflichtverletzung muss Vermieter beweisen (12.07.2024)

Der Vermieter ist für das Vorliegen der Schuldhaftigkeit einer Pflichtverletzung des Mieters beweispflichtig. Äußert ein an schizophrener Psychose erkrankter Mieter Beleidigungen gegenüber dem Vermieter, liegt kein Verschulden vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

(Landgericht Berlin II, Urteil vom 05.03.2024 – 67 S 179/23)