Vorsätzliche Verletzung der Anzeigeobliegenheit: Kein Anspruch auf Schadensersatz bei zu später Mitteilung an Kaskoversicherer (28.09.2017)
Teilt ein Versicherungsnehmer – in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht – seinem Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kaskoversicherer berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen.(OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2017 – 20 U 42/17)