Vorschriften zur Abgabepflicht landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verfassungswidrig (09.08.2018)
Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der…(BVerfG, Beschluss vom 23.05.2018 – 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14)