Während Kfz-Reparatur durch selbst entzündetes Benzin entstandene Brandschäden sind nicht von Privat-Haftpflichtversicherung umfasst (02.11.2018)
Entzündet sich während einer Kfz-Reparatur Benzin von selbst und kommt es nachfolgend zu Brandschäden, so haftet dafür nicht die Privat-Haftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz, da Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch verursacht werden, nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.(OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2015 – 20 U 80/15)