Wanderung von Ressortleitern eines Unternehmens steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (22.11.2018)
Treffen sich verschiedene Ressortleitende eines Unternehmens zu einer Wanderung, bei der auch betriebliche Themen besprochen werden, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2018 – L 6 U 441/18)