Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer: Verdachtskündigung einer Bankangestellten unwirksam (17.08.2017)

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung einer Bankangestellten, der vom Arbeitgeber vorgeworfen wurde, das Bargeld aus einem gelieferten Geldkoffer entwendet zu haben, unwirksam ist. Eine Verdachtskündigung kommt zum Schutze des Arbeitnehmers nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Diese waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt.(LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2017 – 17 Sa 1540/16)