Wasserversorgungsunternehmen muss für durch Rohrbruch in Hausanschlussleitung verursachten Wasserschaden aufkommen (04.12.2024)
Liegt die Verfügungsgewalt über die Hausanschlussleitung bei dem Wasserversorgungsunternehmen, so haftet dieses für einen durch einen Rohrbruch verursachten Wasserschaden. Das Wasserversorgungsunternehmen ist in diesem Fall Inhaber der Hausanschlussleitung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 04.11.2021 – III ZR 249/20)