Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein (16.04.2019)
Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgebern mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einenn sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchlichen Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hatn das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich dern Forschung entschieden.(LAG Berlin, Urteil vom 16.01.2019 – 21 Sa 936/18)