Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin (20.04.2018)

Gibt eine Arzthelferin Patientendaten an unbefugte Dritte weiter, so verstößt sie schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2016 – 12 Sa 22/16)