Weniger als zehn Kilometer Arbeitsweg mit Rad für Hartz-IV-Empfänger zumutbar (08.10.2019)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Empfängern von Grundsicherungsleistungen Wegstrecken von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zumutbar sind.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 18.09.2019 – L 15 AS 200/19 B ER)