Werbung für Magnetfeldtherapie mit Hinweis auf Aktivierung der Selbstheilung des Körpers wegen Irreführung unzulässig (30.06.2016)
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Ärzte nicht damit werben dürfen, dass eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie das Immunsystem sowie die Selbstheilung aktiviert und Schmerzen lindern kann. Das Gericht verwies darauf, dass diese Angaben eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie suggerieren, die wissenschaftlich nicht belegt ist.(OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2016 – 9 U 1181/15)