Wirksamkeit einer Klageverzichtsklausel in einem Aufhebungsvertrag (13.03.2015)

Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegtn als Nebenabrede einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Wird ein solcher formularmäßigern Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr….(BAG, Urteil vom 12.03.2015 – 6 AZR 82/14)