Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung trotz mehrwöchigen Abstands zwischen Unterschriftleistungen des Mieters und Vermieters (19.08.2024)

Für die Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschriftleistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss sich der neue Vermieter den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

(Landgericht Berlin II, Urteil vom 16.05.2024 – 64 S 198/22)