Witwenrente muss nach nicht mitgeteilter Wiederheirat zurückgezahlt werden (07.02.2017)
Wer Witwer- oder Witwenrente bezieht, muss der Rentenversicherung eine Wiederheirat mitteilen, da der Rentenanspruch dann wegfällt. Wird dies grob fahrlässig unterlassen, kann auch rückwirkend ein Rückzahlungsanspruch gegen den Versicherten geltend gemacht werden, hat das Landessozialgericht vor wenigen Tagen entschieden.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 – L 13 R 923/16)